Ambulant Betreutes Einzelwohnen
„So viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Hilfe wie nötig“ ist das Motto des Ambulant Betreuten Einzelwohnen.
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen, die möglichst selbständig in ihren eigenen vier Wänden wohnen wollen aber aufgrund ihrer Beeinträchtigungen die Unterstützung eines Fachdienstes benötigen. Die Mitarbeitenden des ASB unterstützen hierbei. Dazu gehört auch, die eigenen Kompetenzen zu erweitern. Die Angebote reichen von pädagogischer Betreuung, über Hilfen im Haushalt und Assistenz bei der Freizeitgestaltung bis hin zur Teilnahme am sozialen Leben. Ziel ist es, die größtmögliche Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Unterstützung kann individuell durch das umfangreiche Dienstleistungsspektrum des ASB Region Heilbronn-Franken erweitert werden z. B. durch Fahrdienst, therapeutische Angebote, ambulante Pflege- und Betreuungsdienste etc.
Für Menschen aus dem Autismus Spektrum bietet der ASB, in Kooperation mit der autista GmbH, spezielle Wohnangebote an.
Ziele des Ambulant Betreuten Einzelwohnen
Ziel des Ambulant Betreuten Einzelwohnens ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen die größtmögliche Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen und sie in ihrer persönlichen Lebensführung zu unterstützen. Dazu gehört z.B.:
- Ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen
- Integration in die Gesellschaft und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Erweiterung der eigenen Kompetenzen, Fähig- und Fertigkeiten um möglichst unabhängig von Betreuung leben zu können
- Wohnen in einer geeigneten Wohnmöglichkeit
- Selbstbestimmte Gestaltung der Freizeit im Rahmen einer Tagesstruktur
- Ausübung einer geeigneten Tätigkeit oder eines entsprechenden Berufs
- Angemessener Umgang mit Konflikten und Krisen
- Abbau, Vermeidung oder Reduzierung behinderungsspezifischer Barrieren und Hindernissen
Wie unterstützt das Ambulant Betreute Einzelwohnen?
Hilfen des ASB im Ambulant Betreuten Einzelwohnen:
- Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnmöglichkeit und ggf. Beistand bei deren Erhaltung
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Behörden und Ämtern
- Beratung und Begleitung bei finanziellen Angelegenheiten (u.a. mit dem persönlichen Budget)
- Hilfestellungen bei der Führung des eigenen Haushalts
- Beratungsgespräche
- Erreichbarkeit einer Ansprechperson
- Unterstützung bei der Gesundheitsfürsorge z.B. durch Begleitung zu Arztbesuchen
- Pädagogische Beratungen und Begleitung in allen neuen Situationen
- Unterstützung in Krisen und bei zwischenmenschlichen Konflikten
- Unterstützung beim Aufbau und der Organisation einer Tagesstruktur
- Assistenz bei der Arbeit, bei der Ausbildung, im Studium und in der Freizeit
- Anregungen zur Freizeitgestaltung und zu gemeinschaftlichen Aktivitäten
- Vernetzung mit z.B. Fahrdienst, ambulantem Pflege- und Betreuungsdient oder Therapie im ASB ambulanten Therapiezentrum sowie zu weiterführenden Hilfen
- Urlaubsbegleitung
Welche Hilfen erbracht werden sollen und in welchem Umfang diese notwendig sind, wird individuell mit dem zuständigen Amt erhoben und vereinbart.
Wer trägt die Kosten des Ambulant Betreuten Einzelwohnens?
Das Ambulant Betreute Einzelwohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch IX Teil 2) und kann beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden. Für Bewohner des Stadtkreises ist dies das Sozialamt/ Abteilung Eingliederungshilfe. Für Bewohner des Landkreises ist dies das Landratsamt/ Abteilung Eingliederungshilfe. Wir erbringen die Leistungen auch im Rahmen des persönlichen Budget. Wenn der Kostenträger den Hilfebedarf festgestellt und den Einzelfall geprüft hat, können die Leistungen bewilligt werden.