Hilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung

Unsere Hilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die in ihrer Entwicklung Unterstützung brauchen.

Dazu zählen wir Bereiche wie Motorik, Sozialverhalten, Emotionalität, Selbstständigkeit, Sprachentwicklung oder Konzentration.

Unser Ziel ist es, eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei stehen für uns die individuellen Bedürfnissen und der jeweiligen Lebenssituation der jungen Menschen immer im Mittelpunkt.

Finanzierung

Die Kosten können über verschiedene Wege gedeckt werden, etwa:

  • nach § 113 SGB IX (Eingliederungshilfe),
  • nach § 45b SGB XI (Pflegeversicherung),
  • oder als private Leistung.

Beispiele für konkrete Unterstützungsangebote:

Schulbegleitung und Kindergartenbegleitung

Was ist das Ziel der Schul- und Kindergartenbegleitung?
Die Schul- und Kindergartenbegleitung hat das Ziel, die Selbstständigkeit und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Alltag ihrer Schule oder ihres Kindergartens zu ermöglichen und zu fördern. Sie werden in ihrer Regeleinrichtung begleitet und gestärkt, um eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen.

Wie unterstützt die Schul- und Kindergartenbegleitung?
Jeder hat andere Bereiche, in denen Unterstützung benötigt wird. Daher orientiert sich die die Begleitung immer an den individuellen Bedürfnissen. 

Wer trägt die Kosten der Schul- und Kindergartenbegleitung?
Die Kosten für die Schul- und Kindergartenbegleitung ist eine Leistung nach § 113 SGB IX (für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung). Sie kann beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden.

Zuständig ist:

  • für Bewohner:innen des Stadtkreises Heilbronn: Stadt Heilbronn – Eingliederungshilfe
  • für Bewohner:innen des Landkreises Heilbronn: Landratsamt Heilbronn – Abteilung Eingliederungshilfe

Wenn der Kostenträger den Hilfebedarf festgestellt, den Einzelfall geprüft und die Leistungen bewilligt hat, kann der Hilfeprozess mit uns starten.

Hausaufgabenbegleitung, Kindersitting und Freizeitbegleitung

Die Hausaufgabensituation kann für Familien mit Schulkindern oft eine Herausforderung sein. Unsere Hausaufgabenbegleitung unterstützt Kinder gezielt und individuell.
Kindersitting ist ein weiterer Teil unseres Angebots: Kinder und Jugendliche werden stundenweise und flexibel nach Absprache betreut.
Darüber hinaus bieten wir Freizeitbegleitung an, die sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Die Freizeitangebote können individuell gestaltet werden und auch in den Abendstunden stattfinden. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung.

Hausaufgabenbegleitung, Kindersitting und Freizeitbegleitung können sowohl über die Pflegekasse (SGB XI §45 Entlastungsleistungen und Pflegegeld) als auch als Privatleistung abgerechnet werden.

Heilpädagogische Förderung an Schulen und Kindergärten

Die heilpädagogische Förderung folgt einem ganzheitlichen Ansatz: Wir erkennen die Potenziale von Kindern und Jugendlichen und fördern sie gezielt . Die Förderung findet im Kontext von Schule oder Kindergarten statt und umfasst ein breites Spektrum an Angeboten.
Heilpädagogische Förderung erfolgt sowohl im Rahmen der Jugendhilfe gemäß § 35a SGB VIII als auch im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX.

Kontakt

Ansprechperson körperlich/geistige Behinderung
Ferdinand-Braun-Straße 13 
74074 Heilbronn
Telefon: +49 7131 97 39-4100
E-Mail: kijub@asb-heilbronn.de