Hilfe für Menschen mit seelischer Behinderung und Autismus
Unsere Hilfe für Menschen mit seelischer Behinderung richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die in ihrer Entwicklung Unterstützung brauchen
Wir helfen jungen Menschen mit seelischer Behinderung und Autismus-Spektrum-Störung. Dazu gehören neben Autismus Depressionen, Angststörungen oder ADHS. Das Angebot richtet sich an junge Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Es ist unser Ziel, uns für eine möglichst umfassende Teilhabe von jungen Menschen am gesellschaftlichen Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung und Begleitung von Familien sowie Fachkräften in Schule, Kindergärten und anderen Einrichtungen. Wir führen Gespräche, geben praktische Anleitungen im Umgang mit den jungen Menschen und bieten Schulungen an, damit Inklusion im Kindergarten, der Schule und im familiären Kontext gelingt. Je nach Einzelfall finanzieren unterschiedliche Kostenträger unsere Leistungen – beispielsweise nach § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), § 45b SGB XI (Pflegeversicherung) oder als private Leistung.
Was sind unsere Unterstützungsangebote?
Schulbegleitung und Kindergartenbegleitung
Was ist das Ziel der Schul- und Kindergartenbegleitung?
Unser Ziel in der Schul- und Kindergartenbegleitung ist es, die Selbstständigkeit und Teilhabe junger Menschen im Alltag von Schule oder Kindergarten zu ermöglichen und weiterzuentwickeln. Die jungen Menschen sollen in ihrer Regeleinrichtung begleitet und gestärkt werden, um eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen.
Wie unterstützt die Schul- und Kindergartenbegleitung?
Jeder junge Mensch benötigt Unterstützung in ganz unterschiedlichen Bereichen. Unsere Schul- und Kindergartenbegleitung ist genau da im Einsatz, wo Hilfe im Alltag notwendig ist.
Wer trägt die Kosten der Schul- und Kindergartenbegleitung?
Die Kosten für die Schul- und Kindergartenbegleitung ist eine Leistung der Jugendhilfe nach §35a SGB VIII für junge Menschen mit seelischer Beeinträchtigung. Sie kann beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden.
Zuständig ist:
- für Bewohner:innen des Stadtkreises Heilbronn: Stadt Heilbronn – Eingliederungshilfe
- für Bewohner:innen des Landkreises Heilbronn: Landratsamt Heilbronn – Abteilung Eingliederungshilfe
Wenn der Kostenträger den Hilfebedarf festgestellt, den Einzelfall geprüft und die Leistungen bewilligt hat, kann der Hilfeprozess mit uns starten.
Hausaufgabenbegleitung, Kindersitting und Freizeitbegleitung
Die Hausaufgabensituation kann für Familien mit Schulkindern oft eine Herausforderung sein. Unsere Hausaufgabenbegleitung unterstützt Kinder gezielt und individuell.
Kindersitting ist ein weiterer Teil unseres Angebots: Junge Menschen werden stundenweise und flexibel nach Absprache betreut.
Darüber hinaus bietet unsere Abteilung verschiedene Formen der Freizeitbegleitung an. Das können kreative Aktivitäten oder Spaziergänge sein. Alles orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Das Angebot kann individuell gestaltet werden und auch in den Abendstunden stattfinden. Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab 3 Jahren mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung.
Kostenübernahme:
Freizeitbegleitungen können sowohl über die Pflegekasse (SGB XI §45 Entlastungsleistungen und Pflegegeld) als auch als Privatleistung abgerechnet werden.
Heilpädagogische Förderung an Schulen und Kindergärten
Unsere heilpädagogische Förderung basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz: Wir erkennen die vorhandenen Potenziale der jungen Menschen und fördern sie individuell. Die Förderung findet im direkten Umfeld von Kindergarten oder Schule statt und kann ganz unterschiedliche Inhalte umfassen.
Heilpädagogische Förderung erfolgt sowohl im Rahmen der Jugendhilfe gemäß § 35a SGB VIII als auch im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX.