Hilfe für Menschen mit seelischer Behinderung und Autismus

Der Fachdienst ist Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischen Beeinträchtigungen.

Damit meinen wir Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) mit Autismus-Spektrums-Störungen, ADHS, Depressionen und Angststörungen. Ziel der Angebote ist es, die größtmögliche Teilhabe und Inklusion der Betroffenen in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Grundlage hierfür bildet die UN-Behindertenrechtskonvention.

Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Begleitung und Beratung der Familien und Institutionen. Gespräche, konkrete Anleitung im Umgang und Schulung von pädagogischen Fachkräften aus Schule und Kindergarten sind wichtige Bestandteile, damit die Umsetzung von Inklusion in der Schule, im Kindergarten und im familiären Kontext gelingt. An der Leistungserbringung können unterschiedliche Kostenträger beteiligt sein. So basiert die Finanzierung u.a. auf § 35a des Sozialgesetzbuches VIII, der Pflegeversicherung § 45b Sozialgesetzbuch XI oder auf Privatzahlerleistungen.

Der Fachdienst begleitet Sie von der Kostenklärung bis zur individuellen Leistungserbringung.

Beispiele für konkrete Unterstützungsangebote:

Schul- und Kindergartenbegleitung

Ziel der Schul- und Kindergartenbegleitung ist es, die Selbstständigkeit und Teilhabe des Klienten im Schul- und Kindergartenkontext zu ermöglichen und/oder auszubauen. Das Team setzt sich aus hauptamtlichen Kräften (Erziehern, Heilpädagogen, Heilerziehungspflegern, Pädagogen) und Mitarbeitern der Freiwilligendienste zusammen. Sie unterstützen und begleiten die Kinder und Jugendlichen im Rahmen von Einzelmaßnahmen bei ihrer Integration in Regeleinrichtungen. Der Antrag auf Schul- oder Kindergartenbegleitung wird beim Jugendamt gestellt.

Hausaufgabenbegleitung und Kindersitting

Die Hausaufgabensituation stellt oft eine Herausforderung im Alltag mit Schulkindern dar. Hier können wir eine Begleitung möglich machen.

Beim Kindersitting werden die Kinder stundenweise nach Absprache betreut.

Hausaufgabenbegleitung und Kindersitting können sowohl über die Pflegekasse (SGB XI §45 Entlastungsleistungen und Pflegegeld) als auch als Privatleistung abgerechnet werden.

Heilpädagogische Schülerhilfe

Die Heilpädagogische Schülerhilfe richtet sich an Kinder mit schulischen Problemen bis zum Alter von 12 Jahren. Das Angebot wird im Einzel- oder im Kleingruppenunterricht durchgeführt (4 Kinder). Die Kinder werden unter Berücksichtigung ihres besonderen Förderbedarfs im ganzheitlichen Lernen unterstützt.
Besonders für Kinder mit Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) bieten speziell ausgebildete Heilpädagogen Einzelunterricht an. Ein unverbindliches Erstgespräch mit ausführlicher Bedarfserhebung bildet hierfür die Grundlage.
Die Heilpädagogische Schülerhilfe kann über SGB VIII § 35a, SGB XI (Pflegeversicherung) § 45 b oder privat finanziert werden.

Heilpädagogische Förderung an Schulen und Kindergärten

Die heilpädagogische Förderung basiert auf einem ganzheitlichen Konzept, wodurch die Entfaltung vorhandener Potenziale des Kindes gefördert wird. Sie umfasst dabei ein breites Spektrum verschiedener Angebote. Die Förderung findet im schulischen- bzw. Kindergartenkontext und/oder in den Räumlichkeiten des Autismus-Kompetenz-Zentrums au56 statt.

Die Heilpädagogische Förderung wird über SGB VIII 35a finanziert.

Freizeitbegleitung

Der Dienst bietet unterschiedliche Formen der Freizeitbegleitung an. Abgestimmt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten kann die Begleitung individuell gestaltet werden und auch in den Abendstunden stattfinden. Das Angebot richtet sich an körperlich- und/oder geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren.

Die Freizeitbegleitung ist über die Pflegekasse (SGB XI §45 Entlastungsleistungen und Pflegegeld) abrechenbar oder kann als Privatleistung in Anspruch genommen werden.

Kontakt

Tabea Hoffmann
Telefon: 07131 97 39-4126
E-Mail: t.hoffmann@asb-heilbronn.de