Schul- und Kindergartenbegleitung

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit geistiger, seelischer und körperlicher Beeinträchtigung, die unter anderem Auffälligkeiten in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen zeigen.

Diese können z.B. bei der Motorik, der Sprachentwicklung, der Aufmerksamkeit und Konzentration oder dem Sozialverhalten sein.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche im Stadt- und Landkreis Heilbronn, in den Kreisen Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar, Hohenlohe, Rems-Murr sowie in Ludwigsburg und Stuttgart.
Über die Schulbegleitung hinaus bieten Heilpädagogen eine individuelle Heilpädagogische Schülerhilfe an. Dieses Angebot richtet sich speziell an Kinder und Jugendliche mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), Legasthenie und Rechenschwäche. Ein unverbindliches Erstgespräch mit ausführlicher Bedarfserhebung bildet hierfür die Grundlage.

Ziele der Schul- und Kindergartenbegleitung

Ziel der Schul- und Kindergartenbegleitung ist es, die Selbstständigkeit und Teilhabe der Kinder im Schul- und Kindergartenkontext zu ermöglichen und/ oder auszubauen. Die Kinder sollen dabei in die Regeleinrichtung integriert werden um so eine größtmögliche Teilhabe in der Gesellschaft erreichen zu können.

Wie unterstützt die Schul- und Kindergartenbegleitung?

Jedes Kind hat andere Bereiche bei denen es Unterstützung benötigt. Deshalb sind die Mitarbeiter immer da im Einsatz, wo individuell die Unterstützung notwendig ist. Dies ist z.B. beim Einsatz eines Rollstuhls anders als bei Kindern mit Blindheit, eingeschränktem Gehör oder geistiger Beeinträchtigung. Ebenso bei Einschränkungen im Umgang mit anderen Menschen oder neuen Situationen allgemein, bei der Konzentration oder Aufmerksamkeitsproblemen.
Das Team setzt sich aus hauptamtlichen Kräften (Erziehern, Heilpädagogen, Heilerziehungspflegern, Pädagogen, ergänzende Hilfskräfte) zusammen, die die Kinder und Jugendlichen im Rahmen von Einzelmaßnahmen bei ihrer Integration in Regeleinrichtungen begleiten und unterstützen. Ergänzt wird es durch Mitarbeiter der Freiwilligendienste, die die begleitenden Hilfe ausführen.

Wer trägt die Kosten der Schul- und Kindergartenbegleitung?

Die Schul- und Kindergartenbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (für Menschen mit körperlicher oder/und geistiger Beeinträchtigung; Sozialgesetzbuch IX Teil 2) und der Jugendhilfe §35a SGB VIII (für Menschen mit seelische Beeinträchtigung). Sie kann beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden. Für Bewohner des Stadtkreises ist dies das Sozialamt/ Abteilung Eingliederungshilfe (bei körperlich/geistiger Beeinträchtigung) oder das Jugendamt (bei seelischer Beeinträchtigung).
Für Bewohner des Landkreises ist dies das Landratsamt/ Abteilung Eingliederungshilfe bzw. das Landratsamt/ Abteilung Jugendhilfe. Ein unverbindliches Erstgespräch mit ausführlicher Bedarfserhebung bildet hierfür die Grundlage.
Wenn der Kostenträger den Hilfebedarf festgestellt und den Einzelfall geprüft hat, können die Leistungen bewilligt werden. Die Kosten für die Schul-und Kindergartenbegleitung werden vollständig durch die Kostenträger gedeckt.

Kontakt

Phil Schietinger
Telefon: 07131 97 9-4117
E-Mail: p.schietinger@asb-heilbronn.de

Kontakt

Kathrin Mauch
Telefon: 07131 97 39-4115
E-Mail: k.mauch@asb-heilbronn.de

Kontakt

Tabea Hoffmann
Telefon: 07131 97 39-4126
E-Mail: t.hoffmann@asb-heilbronn.de