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Freitag, 14. Januar 2011
Vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligendienst

Das Bundeskabinett hat am 15. Dezember zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen die Wehrpflicht und als Folge auch der Zivildienstes ausgesetzt werden sollen.

Dies wird weitreichende Folgen für die bisherigen Zivildienststellen, aber auch für viele andere Bereiche unserer Gesellschaft haben. Im Sommer 2011 soll daher als Stärkung der bestehenden Jugendfreiwilligendienste ein Bundesfreiwilligendienst eingerichtet werden, der Bürgerinnen und Bürgern aller Altersgruppen offen steht.

Alle nun beginnenden Planungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundestag beide Gesetzentwürfe verabschiedet. Angesichts des bisher erst erreichten Planungsstandes können noch nicht alle Fragen beantwortet werden.

Da bis zum geplanten Start des Bundesfreiwilligendienstes am 1. Juli 2011 nicht mehr viel Zeit bleibt, stoßen die bisher üblichen Informationswege des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an ihre Grenzen. Deswegen bietet der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Jens Kreuter, einen Newsletter an, der ab sofort in kurzen Zeitabständen über alle Aspekte der Aussetzung des Zivildienstes und des Aufbaus des
Bundesfreiwilligendienstes informieren wird.

Der Newsletter kann hier bestellt werden:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/abonnementBfZ.html

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